Förderung besonderer Begabungen

Hochbegabtenförderung

Statistisch gesehen sind 2 bis 3 Prozent der Bevölkerung hochbegabt (das heißt, sie verfügen über einen IQ von über 130) und etwa weitere 10 Prozent überdurchschnittlich oder besonders begabt. An niedersächsischen Schulen gilt der Vorrang der pädagogischen Diagnostik, das heißt der Beobachtung von Kindern und Jugendlichen im Unterricht oder bei Aktivitäten in Kindertageseinrichtungen. Die psychologische Diagnostik wird nur in Einzelfällen als nötig erachtet und stellt in keinem Fall eine Art „Eintrittkarte“ in besondere Förderangebote dar.

Jede Schule ist dazu verpflichtet, besonders begabte Schülerinnen und Schüler zu fördern. Wenn dies nicht ohnehin schon geschieht, sollten die Eltern die Klassenleitung und/oder die Fachlehrkraft ansprechen. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, sich an die Fachberaterinnen und Fachberater der Landesschulbehörde Osnabrück zu wenden, wenn sie eine Beratung hinsichtlich Testung, Überspringen oder anderen Formen der Unterstützung wünschen. Voraussetzung für erfolgreiche Begabungsförderung ist in jedem Fall die vertrauensvolle Zusammenarbeit von Kind, Eltern und Lehrkräften. Das Beratungsteam steht selbstverständlich auch Schülerinnen und Schülern sowie Kolleginnen und Kollegen von Schulen oder Kindertageseinrichtungen zur Verfügung. Letztere können sich außerdem an den Kooperationsverbund Oldenburg-Stadt (KOV OL-Stadt) wenden, in dem sich 11 Schulen und Kindertageseinrichtungen zusammengeschlossen haben, um verschiedene Möglichkeiten der Begabungsförderung gemeinsam zu erproben.

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Zuletzt geändert am 6. Mai 2024