- Einzelhandelsentwicklungskonzept wird fortgeschrieben
- Bauanträge nur noch digital
- Qualifizierter Mietspiegel
- Aufstellungsbeschluss: Wichtiger Schritt für Neubau des Seniorenzentrums
- Wohnungsbau im Jahr 2022
- Grundstücksvergabe im Erbbaurecht
- Ehemaliges Finanzamtsgelände
- Stadtplanungs-App
- Wohnhaus am Eversten Holz erhält Denkmalplakette
- Aktualisierte Wohnungsbedarfsprognose bis 2030 vorgestellt
- Wohnungsbedarfsprognose
Einzelhandelsentwicklungskonzept wird fortgeschrieben
Beteiligung der Öffentlichkeit bis 24. Mai
Die Stadt Oldenburg schreibt das Einzelhandelsentwicklungskonzept (EEK) aus dem Jahr 2015 fort. Ziel ist es, die Innenstadt Oldenburgs und die Stadtteilzentren zu stärken und die Nahversorgung der Einwohnerinnen und Einwohner sicherzustellen. Hierfür schlägt das Konzept Leitlinien für die Ansiedlung und Erweiterung von Einzelhandelsbetrieben vor. Dabei werden Zentrale Versorgungsbereiche (ZVB) abgegrenzt und Sortimentslisten definiert. Das vorliegende Gutachten wurde durch ein Fachbüro unter Mitwirkung eines Arbeitskreises, bestehend aus Verwaltung, Einzelhandel, Politik und Verbänden erstellt. Das EEK ist bei allen weiteren Planungen der Stadt zu berücksichtigen, es wirkt sich nicht unmittelbar auf die Bürgerinnen und Bürger aus.
Berichtsentwurf online oder im Stadtplanungsamt einsehbar
Die Stadt Oldenburg ermöglicht eine umfassende Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange: Den Berichtsentwurf können Interessierte bis Freitag, 24. Mai 2024, im Planungsbeteiligungsportal » und im Stadtplanungsamt (Technisches Rathaus, Industriestraße 1 a) während der Öffnungszeiten einsehen: Montag bis Donnerstag von 8 bis 12.30 Uhr sowie von 14 bis 15.30 Uhr, Freitag von 8 bis 12.30 Uhr. In dieser Frist können Stellungnahmen (schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail an stadtplanung[at]stadt-oldenburg.de) abgegeben werden. Diese werden geprüft, bevor der Rat der Stadt Oldenburg das Konzept beschließt.
Zuletzt geändert am 25. April 2024